Maschinen- und Anlagenführer/-in
Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/-in erfolgt durch die Firmen der Region in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Berufsschule.
Für Maschinen- und Anlagenführer/-in wird in einer 2-jährigen Ausbildung die theoretische Unterweisung im Lernfeld geleistet.
Lehrpläne und Ausbildungshinweise:
Grundlage der Ausbildung sind das Berufsbildungsreformgesetz, die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, das sächsische Schulgesetz und die Berufsschulordnung des Freistaates Sachsen.