Berufsgrundbildungsjahr | Berufsfeld Fahrzeugtechnik
Die einjährige berufliche Grundbildung (Berufsgrundbildungsjahr) umfasst die Ziele und Inhalte des ersten Ausbildungsjahres von anerkannten Ausbildungsberufen und richtet sich an Schüler, die bereits über einen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen, aber noch keinen Berufsausbildungsvertrag besitzen.
In einer 1-jährigen Ausbildung vermittelt die Berufsschule Grundqualifikationen, die den Inhalten der dualen Ausbildung im Berufsfeld Metall entsprechen. An 2 Tagen in der Woche findet die theoretische Unterweisung in der Allgemeinbildung und durch Lernfeld-Unterricht statt. Die praktische Unterweisung der Schüler erfolgt in den 4 grundlegenden Lernfeldern des 1. Lehrjahres an den anderen Tagen.
Wird nach Besuch des Berufsgrundbildungsjahres eine Lehre im Metallbereich aufgenommen, ist es auf Wunsch der Ausbildungsfirma möglich, den Auszubildenden sofort in das 2. Lehrjahr zu übernehmen.
Lehrpläne und Ausbildungshinweise:
Grundlage der Ausbildung sind das Berufsbildungsreformgesetz, die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, das sächsische Schulgesetz und die Berufsschulordnung des Freistaates Sachsen.