Berufsgrundbildungsjahr | Berufsfeld Fahrzeugtechnik
Jugendliche, die mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss erworben haben, werden an der Berufsschule in das Berufsgrundbildungsjahr aufgenommen.
In einer 1-jährigen Ausbildung vermittelt die Berufsschule Grundqualifikationen, die den Inhalten der dualen Ausbildung im Berufsfeld Metall entsprechen. An 2 Tagen in der Woche findet die theoretische Unterweisung in der Allgemeinbildung und durch Lernfeld-Unterricht statt. Die praktische Unterweisung der Schüler erfolgt in den 4 grundlegenden Lernfeldern des 1. Lehrjahres an den anderen Tagen.
Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule kann (bei noch nicht erworbenem Realschulabschluss) der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss zuerkannt werden. Wird nach Besuch des Berufsgrundbildungsjahres eine Lehre im Metallbereich aufgenommen, ist es auf Wunsch der Ausbildungsfirma möglich, den Auszubildenden sofort in das 2. Lehrjahr zu übernehmen.
Lehrpläne und Ausbildungshinweise:
- Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Bereich
- Arbeitsmaterial für den berufsbezogenen Bereich
- Flyer Berufsgrundbildungsjahr | Berufsfeld Fahrzeugtechnik
Grundlage der Ausbildung sind das Berufsbildungsreformgesetz, die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz, das sächsische Schulgesetz und die Berufsschulordnung des Freistaates Sachsen.